Alle Mitarbeitende sowie unsere Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten und Stakeholder) sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben, indem Sie keine persönlichen Informationen angeben, die eine Identifikation Ihrer Person ermöglichen. Die Aufklärung eines Verstoßes kann jedoch in der Regel effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Ihre Identität wird ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nur dem/der Meldestellenbeauftragten und seiner/ihrer Vertretung und den ggf. einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen so weit mitgeteilt, wie dies im Einzelfall erforderlich ist.
Ausnahmsweise dürfen Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf die Identität dieser Person erlauben, abweichend vom Vertraulichkeitsgebot des § 8 Hinweisgeberschutzgesetz nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 Hinweisgeberschutzgesetz weitergegeben werden in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden, aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.
Weiteres Vorgehen: Entsprechend der Bearbeitungsfrist nach § 17 HinSchG wird der Eingang eines Hinweises innerhalb von 7 Tagen bestätigt. Innerhalb von 3 Monaten werden wir den Hinweis geprüft und bewertet haben. Wir werden Sie dann dahingehend informieren welche Maßnahmen ergriffen wurden, z. B. die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde.
Nur der/die Meldestellenbeauftragten der Firma mika:timing GmbH erhalten Kenntnis von Ihrer Meldung und begleiten die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Unbefugte Mitarbeitende des Unternehmens erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden gemäß dem Vertraulichkeitsgebot des § 8 Hinweisgeberschutzgesetz im Hinblick auf die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung ggf. genannten Personen streng vertraulich behandelt.
Für allgemeine Beschwerden wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.
Achtung: Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für die hinweisgebende Person nach § 187 Strafgesetzbuch (Verleumdung) begründen kann und weil Voraussetzung für den Schutz hinweisgebender Personen nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 Hinweisgeberschutzgesetz ist, dass die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die von ihr gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen und die Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.
Bitte beachten Sie zudem unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgeber-System.